Der Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine Berechnung einer Kfz-Werkstatt über die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Durchführung von Reparaturarbeiten.
Sie wird von dem Reparaturbetrieb erstellt, der bereit ist, diese Arbeiten durchzuführen.
Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich somit eine reine Reparaturkostenkalkulation.
Ein Kostenvoranschlag kann im Gegensatz zu einem verbindlichen Angebot durch den Reparaturbetrieb von den tatsächlich anfallenden Kosten bis zu ca. 15 % des veranschlagten Betrages abweichen.
Ein Angebot des Betriebes darf gegenüber einem Kostenvoranschlag nicht mehr in der Endsumme abweichen.
Im Gegensatz zum Gutachten berechnen viele Werkstätten für die Erstellung der Kostenvoranschläge 10% vom Kostenvoranschlag oder eine Pauschale von ca. €50,00.
Kommt es zum Auftrag, werden die Kosten für den Kostenvoranschlag in der Regel vom ausführenden Reparaturbetrieb verrechnet.
Auf Grundlage des Kostenvoranschlags eines Reparaturbetriebes können Schadensersatzansprüche grundsätzlich beziffert werden.
Da ein Reparaturbetrieb sich mithilfe eines Kostenvoranschlags selbst eine Kostenbasis für die durchzuführende Reparatur schaffen kann, wirkt sich hierin die Gefahr, dass ein solcher Kostenvoranschlag durch Versicherungen nicht akzeptiert werden und diese dann deren eigenen Sachverständigen zur Schadenschätzung einsetzen möchten.
Zudem werden im Falle einer Schadenausweitung, die bei Erstellung des Kostenvoranschlags möglicherweise nicht erkannt worden sind, diese Ausweitung nachträglich nicht mehr akzeptiert.
Dies kann dazu führen, dass ein hinter einer eingedrückten Stoßstange liegender Karosserieschaden zunächst nicht erkannt worden ist und aufgrund des vorliegenden Kostenvoranschlags nachträglich nicht bezahlt wird.
Das Gutachten
Ein Geschädigter hat grundsätzlich das Recht selbst einen unabhängigen Sachverständigen mit der Durchführung eines Beweissicherungsgutachtens hinsichtlich der Höhe seines Schadens zu beauftragen.
Die Kosten dieses Gutachtens sind von der gegnerischen Versicherung entsprechend der vorliegenden Haftungsquote zu zahlen. Dies bedeutet, dass die Sachverständigenkosten bei 100- rozentiger Haftung des Schädigers auch zu 100 % von der Versicherung zu zahlen sind.
Gegenüber einem Kostenvoranschlag enthält ein Gutachten deutlich umfangreichere Informationen zum Fahrzeug und hat einen höheren Beweiswert bei der Schadenregulierung.
Es dient insbesondere auch der Beweissicherung dahingehend, dass die derjenigen Schäden gesichert werden, die bei einem Schadenereignis entstanden sind.
Gegenüber einem Kostenvoranschlag/eine Reparaturkostenkalkulation werden weitergehend folgende für eine Schadenregulierung wichtige Informationen gesichert:
1. Genaue Bezeichnung des Fahrzeugs, inklusive Ausstattung, Feststellung von Gebrauchsspuren oder Einbau von Teilen zur Verbesserung des Fahrzeugs.
2. Vollständige Dokumentation des Schadens
3. Hinweis auf Reparaturrisiken mit der Möglichkeit eines eventuell notwendigen Nachtraggutachtens.
4. Wertbestimmung des Fahrzeugs vor dem Schadensereignis (Wiederbeschaffungswert).
5. Hieraus resultierend, möglicherweise die Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens.
6. Wertbestimmung des Fahrzeugs nach dem Schadensereignis (Restwert).
7. Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturdauer
8. Kalkulation der voraussichtlichen Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Fahrzeugs
9. Feststellung der eingetretenen Wertminderung aufgrund des Unfallschadens
10.Feststellung einer eintretenden Wertverbesserung aufgrund der Durchführung einer Reparatur.
11.Feststellung der Höhe des geltend zu machenden Nutzungsausfalls oder der Vorhaltekosten.
Die Versicherung will nur einen Kostenvoranschlag, kann ich trotzdem ein Gutachten in Auftrag geben?
Haftpflichtschaden
Der Geschädigte hat grundsätzlich Recht einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die haftende Versicherung kann nicht einen zum Kostenvoranschlag drängen. Unter Beachtung der Schadenminderungspflicht wird gemeinsam mit unserem Kunden je nach Notwendigkeit entschieden, ob ab einem voraussichtlichen Schaden von mind. 750,00 € ein vollständiges Gutachten oder lediglich eine (günstigere) Reparaturkosten-Prognose zu erstellen ist.
Aktueller Fahrzeugwert oder Prognose des zukünftigen Fahrzeugwertes, sogar rückwirkend
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