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WAS KOSTET EIN KFZ-GUTACHTEN, WER BEZAHLT ES?

WAS KOSTET EIN KFZ-GUTACHTEN, WER BEZAHLT ES?

Kosten eines Kfz-Gutachtens
Die Kosten für ein Haftpflichtgutachten richten sich üblicherweise nach Schadenhöhe. Bei Versicherungsfällen gibt es keine Honorarordnung oder Ähnliches. Die Kosten müssen angemessen für den Umfang des Gutachtens und üblich sein. Das Honorar des Sachverständigeres ist, im Reparaturfall, abhängig von der Reparaturkostenhöhe, bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert die Honorargrundlage. Gerne erteilen wir Ihnen eine Preisauskunft. Kontaktieren Sie uns dazu.

Kosten für Reparaturbestätigung
Wurde der Schaden nach Gutachten abgerechnet und der Geschädigte führte die Reparatur in Eigenregie durch, ist eine Reparaturbestätigung vom Sachverständigen ratsam. Die Versicherungen haben zwischenzeitlich eine Datenbank erstellt, die es Ihnen möglich macht, festzustellen, ob ein Fahrzeug bereits schon einmal fiktiv, d. h. in Eigenregie repariert worden ist. Im Falle eines erneuten Unfalls wird oft unterstellt, bei dem erneuten Schaden werde auch ein nicht nachgewiesener beseitigt der alte Schaden mit geltend gemacht. Zudem kann die Reparaturbestätigung für den Nachweis des Nutzungsausfalls dienen. Für die Erstellung der Reparaturbestätigung berechnen wir eine Pauschale von

€49,99. Kurzgutachten / Kostenvoranschlag
Bis €1.000,00 brutto Schadenhöhe, berechnen wir 10% vom Schaden für unsere Arbeit. Ab €1.000,00 brutto Schadenhöhe wird das nach Zeitaufwand berechnet.

Kaskoschaden
Bei Teil- und Vollkasko-Schaden beauftragt die eigene Versicherung einen Sachverständigen. Für den Versicherungsnehmer entstehen für die Beauftragung des Gutachters keine Kosten.

Wer übernimmt die Kosten des Gutachtens?

Haftpflichtschaden
100%- Haftung des Schadensverursachers
Bei 100%iger Haftung des Unfallgegners muss er bzw. dessen Versicherung das Gutachten bezahlen.

Mithaftung des Unfallgegners:
In diesem Fall werden alle Ansprüche aus dem Schadenfall nach der Mithaftungsquote bezahlt, dazu gehören auch die Gutachterkosten. (Beispiel Fahrzeugschaden €2.000,00 / Gutachterrechnung €400,00, Teilschuld mit 50%, Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung entschädigt den Fahrzeugschaden mit €1.000,00 und die Gutachterkosten mit €200,00).

Keine Mithaftung des Unfallgegners
Bei Ablehnung der Haftung durch die Versicherung wegen fehlender Mithaftung(-squote) des Unfallgegners werden der Fahrzeugschaden sowie das Honorar des Sachverständigen nicht bezahlt. Der Auftraggeber muss die Rechnung des Sachverständigen selbst tragen.

  • Die ganze Arbeit wurde für mich sehr schnell und professionell erledigt. Immer wieder, großes Dankeschön !


    KFZ EXPERT Kunde aus Bad Wildungen, 10/2021

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  • Alles ist super, immer wieder gerne!


    KFZ-Expert Kunde aus Hanau, 03/2019

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  • Alles prima gelaufen, vielen Dank dafür!


    KFZ-Expert Kunde aus Marburg, 01/2018

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  • Es war schnell, unkompliziert und unbürokratisch. Eine klare Empfehlung!


    KFZ-Expert Kunde aus Usingen, 11/2015

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  • Wir möchten uns für Ihre Arbeit im letzten Jahr herzlich danken. Das Gutachten war in wenigen Tagen fertig, freundliches Personal, schneller Service, angenehme Atmosphäre im Büro. Familie L.


    KFZ-Expert Kunde aus Stadtallendorf

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  • Ein profisioneles Auftreten, sachgerechtes Verhalten. Da ist man sehr gut aufgehoben .
    Schnell und unkompliziert , selbst wenn das Fahrzeug Zuhause oder in der Werkstatt begutachtet werden soll,
    Terminvergabe erstaunlich schnell.


    KFZ EXPERT Kunde aus Neustadt, 02/2020

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