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KFZ Schadenfall

WER BEAUFTRAGT DEN KFZ-GUTACHTER, VERSICHERUNG, WERKSTATT ODER GESCHÄDIGTER?

WER BEAUFTRAGT DEN KFZ-GUTACHTER, VERSICHERUNG, WERKSTATT ODER GESCHÄDIGTER?

Expertenkommentar des Rechtsanwalts Frank Mohr, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Gießen:

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es für Geschädigte besonders wichtig, den entstandenen Schadensersatz schnell, vollständig und rechtssicher geltend zu machen. Idealerweise erfolgt dies mit Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, der das sogenannte Restitutionsverfahren begleitet.

Ein zentraler Schritt dabei ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters. Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – völlig unabhängig davon, ob eine Werkstatt, eine Versicherung oder ein Abschleppdienst involviert ist.

Fakt: Weder die Werkstatt, noch die gegnerische Versicherung oder der Abschleppdienst bestimmt, welcher Gutachter tätig wird. Ausschließlich der Geschädigte selbst trifft diese Entscheidung – und sollte dieses Recht auch aktiv nutzen.

Warum kein Gutachter der gegnerischen Versicherung?

Vorsicht bei von Versicherungen vorgeschlagenen Gutachtern: Diese treten zwar als neutral auf, handeln jedoch im Auftrag der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Ziel ist in der Regel eine möglichst niedrige Schadenbewertung – zu Lasten des Geschädigten. Entsprechend fallen diese Gutachten oft deutlich zu knapp aus.

Vorteile eines unabhängigen Kfz-Gutachters

Ein freier, unabhängiger und qualifizierter Kfz-Sachverständiger agiert ausschließlich im Interesse des Geschädigten. Er dokumentiert den Unfallschaden fachgerecht, ermittelt Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall sowie den Wiederbeschaffungswert – alles entscheidende Faktoren für eine realistische und vollständige Schadensregulierung.

Ihr Weg zur fairen Schadensabwicklung

Die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sachverständigenbüro sichert Ihnen als Geschädigtem maximale Transparenz, Beweissicherheit und Durchsetzungskraft. In Kombination mit einem erfahrenen Verkehrsanwalt lassen sich Ihre Schadensersatzansprüche effektiv gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung durchsetzen – ohne deren Einflussnahme.


Frank Mohr

Frank Mohr
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.kanzlei-mohr.info
www.mohrrechtsanwälte.de

  • Ich bin mit Ihrem Service sehr zufrieden und werde nur noch mit Ihnen, vor allem mit Herrn Telli, in der Zukunft arbeiten wollen. Vielen Dank Cem A.


    KFZ-Expert Kunde aus Wetzlar, 10/2015

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  • Ein profisioneles Auftreten, sachgerechtes Verhalten. Da ist man sehr gut aufgehoben .
    Schnell und unkompliziert , selbst wenn das Fahrzeug Zuhause oder in der Werkstatt begutachtet werden soll,
    Terminvergabe erstaunlich schnell.


    KFZ EXPERT Kunde aus Neustadt, 02/2020

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  • Bin sehr zufrieden sehr gute Beratung sehr guter Service kann nur weiter empfehlen.


    KFZ-Expert Kunde aus Marburg, 02/2016

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