Haben Sie selbstverschuldet ihr eigenes Fahrzeug beschädigt und Sie sind Vollkaskoversichert, ist ihre Vollkaskoversicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort ihren Schaden. Sollte die Kaskoversicherung den Schaden zu ihrem Nachteil regulieren, Reparaturkosten zu niedrig, Fahrzeug Totalschaden geschrieben, sprechen Sie uns an. Wir überprüfen gerne das Versicherungsgutachten, sollte es gravierende Fehler aufweisen, so können Sie uns als Gutachter beauftragen.
Oder wir führen für Sie ein Sachverständigenverfahren, wie das geht, erklären wir Ihnen gern.
Aktueller Fahrzeugwert oder Prognose des zukünftigen Fahrzeugwertes, sogar rückwirkend
mit modernsten Vermessungstools und Methoden für PKW und Motorrad