Schuld oder nicht schuld? Es gibt Fälle, bei denen man erst rauskriegen muss, wer für den Schaden aufkommt. Für die Klärung der Schuldfrage und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben wir in unserem Netzwerk Fachanwälte für Verkehrsrecht, die sich bestens im Schadensersatzrecht aus Verkehrsunfällen auskennen.
Um die Ansprüche gegen Dritte stellen zu können, muss die Schadenhöhe durch einen Kfz-Gutachter ermittelt werden. Kommt es zu einer Haftungsquote, so werden alle Schadenspositionen, auch die Einschaltung des Kfz-Gutachters, von der eintrittspflichtigen Versicherung nach Quote bezahlt. Mit uns können Sie im Vorfeld auf Ihren zu zahlenden Anteil der Sachverständigenkosten, eine Honorarvereinbarung treffen. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen.