Ist Ihr Fahrzeug durch Wildwechsel beschädigt und es ist Teilkaskoversichert, ist ihre Teilkaskoversicherung der erste Ansprechpartner. Melden Sie dort ihren Schaden. Sollte die Kaskoversicherung den Schaden zu ihrem Nachteil regulieren, Reparaturkosten zu niedrig, Fahrzeug Totalschaden geschrieben, sprechen Sie uns an. Wir überprüfen gerne das Versicherungsgutachten, sollte es gravierende Fehler aufweisen, so können Sie uns als Gutachter beauftragen.
Oder wir führen für Sie ein Sachverständigenverfahren, wie das geht, erklären wir Ihnen gern.
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